Wieviel kostet eine Behandlung?
Das Honorar für eine osteopathische Behandlung beträgt 80 Euro.
Die Dauer der Behandlung liegt bei 60 Minuten.
Die Abrechnung erfolgt, wie von den privaten Krankenkassen gefordert, mit Angabe der einzelnen Gebührenordnungsziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) per Rechnung.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenversicherung
Folgende Voraussetzungen werden üblicherweise für eine mögliche Kostenerstattung von gesetzlichen Krankenkassen verlangt:
Ärztliche Verordnung (Privatrezept)
Fast alle gesetzlichen Kassen verlangen eine ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept, das bestätigt, dass Osteopathie medizinisch sinnvoll ist.
Qualifikation des osteopathischen Behandlers
Therapeut muss eine anerkannte osteopathische Ausbildung haben, meist:
mindestens 1.350 Unterrichtsstunden
Die Abrechnung erfolgt über Privatrechnung, die zunächst vom Patienten privat bezahlt wird. Anschließend werden Rechnung und ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht.
Für die genauen Bedingungen kontaktieren Sie im Einzelfall Ihre Versicherung. Häufig sind entsprechende Informationen auf der Website der Versicherung zu finden.
